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Beauftragte (None) Leiter-/in Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Laufende Nr
651
SYS_1
SYS_2
SYS_3
SYS_4
Beauftragte
ORGEINHEIT
UNB
AUFGFAM
ERAAA
Leiter-/in Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Tarifgebiet
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Die Tätigkeit umfasst Arbeits- und Umweltschutz sowie angrenzende Bereiche (z. B. Abfallmanagement, Gefahrguttransport, Gefahrstoffmanagement, Explosionsschutz, Lärmschutz, Maschinenschutz, Umweltmanagement etc).

Durchführen von Sicherheitsmaßnahmen

Neue/geänderte Gesetze, Verordnungen, betriebliche Anweisungen, Anforderungen der Berufsgenossenschaften usw. beschaffen und analysieren. Handlungsbedarfe ermitteln und umsetzen.

Anweisungen oder Handlungshilfen erstellen. Bedarfsgerechte Information der betroffenen Bereiche und Führungskräfte.

Gefährdungsbeurteilungen durchführen, Mängel abstellen und Schutzmaßnahmen abstimmen unter Einbeziehung der entsprechenden Stellen. Umwelt- und sicherheitsrelevante Themen mit Fachbereichen, Werksdiensten (z.B. Werksarzt, Werksfeuerwehr), Betriebsrat, Behörden (z.B. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsichtsamt) im Rahmen von Arbeitsschutzausschusssitzung, Anlagenabnahme, Vermeidbarkeitsprüfung und Einsatzerlaubnis für Gefahrstoffe abstimmen.

Pflegen des Arbeits- und Umweltschutz-/ Managementsystems

Abläufe und Zuständigkeiten beschreiben. Verantwortung und Befugnisse der Führungskräfte definieren. Die Aufbau- und Ablauforganisation dokumentieren. Prüfen und pflegen des integrierten Managementsystems. Auf die Einhaltung der Vorschriften sowie Grundsätze, Arbeits- und Umweltschutzziele der Organisationseinheiten (z.B. Geschäftsbereich, Abteilungen) hinwirken. Erstellen und weiterentwickeln von betrieblichen Arbeitsschutz- und Umweltschutzstandards, hierbei unterschiedliche Interessenslagen

berücksichtigen. Interessen gegenüber Behörden bei Umsetzung geänderter / neuer Vorschriften unter derm Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit vertreten ggf. Ausnahmegenehmigung erwirken.

Betreuen des festgelegten Bereiches.

Führungskräfte und Mitarbeiter bezüglich der Vorschriften und Gesetze beraten.

Anfragen und Aufgaben aus den Abteilungen und Bereichen bearbeiten, ggf. interne und externe Fachstellen einbeziehen.

Audits, Begehungen sowie Abnahmen von Betriebsmitteln, Arbeitsverfahren und Gebäuden durchführen.

Ergebnisse auswerten, ggf. Abstellmaßnahmen festlegen sowie deren Umsetzung überwachen.

Schulungskonzepte entwickeln und abstimmen.

Ableiten von Sicherheitskonzepten

Konzepte und Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsgefährdung, Gefahren für die Umwelt oder die Anlagensicherheit ableiten. Maßnahmen mit zuständigen Abteilungen/Werkstätten abstimmen und Erfolgswirksamkeit überwachen. Berichterstattung konzipieren, Anpassung der DV-Systeme initiieren (z. B. Unfälle an die entsprechenden Stellen melden, bzw. Meldung veranlassen. Unfallberichte und Statistiken erstellen bzw. erstellen lassen).

Führen von Mitarbeitern

Aufgaben im Rahmen der Zielsetzung und Aufgabenstellung festlegen und abstimmen. Arbeitsergebnisse prüfen und besprechen. Informationsfluss sicherstellen. Mitarbeitergespräche führen.

Neue Mitarbeiter ggf. unter Mitwirkung anderer Stellen auswählen. Vergütungsanpassungen vorschlagen. Einhaltung gesetzlicher und betrieblicher Regelungen sicherstellen.

BBG

Das Entwickeln und Konzipieren von integrierten Managementsystemen erfordert ein abgeschlossenes Fachhochschulstudium.Das Entwickeln von integrierten Arbeitssicherheits- und Umweltkonzepten und die Erarbeitung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz erfordern eine Erfahrung bis zu 3 Jahren. (Diese beinhaltet u. a. die berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit)